Von der Ritterzeit
in die Gegenwart.
Denken Sie bei Mittelalter auch erstmal an wilde Ritter und poetische Minnesänger? Stimmt – aber richtig ist ebenfalls: Die Stiftung Großes Waisenhaus wurde von Braunschweiger Bürgern im Jahr 1245 ins Leben gerufen. Um Gutes zu tun. Und zwar, genau, mitten im Mittelalter.
Seitdem ist eine Menge Wasser die Oker herabgeflossen, Könige und Kaiser gingen.
Heute ist Braunschweig die zweitgrößte Stadt Niedersachsens. Allen Veränderungen der
vergangenen fast acht Jahrhunderte trotzend können wir Braunschweiger und alle Menschen unserer Region nach wie vor stolz darauf sein, Gutes zu tun. Nämlich zum Beispiel mit uns – mit der Stiftung Großes Waisenhaus.
Der Stiftungszweck
der Stiftung Grosses Waisenhaus
Als Stiftung öffentlichen Rechts sind wir sozusagen Teil des Staates, mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Unsere Verantwortung nehmen wir wahr und ernst. Wir tun alles im Sinne unseres Auftrags, nämlich Projekte zu fördern, insbesondere für benachteiligte oder beeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Oder, anders gesagt: Wir fördern Förderung. Unsere Satzung formuliert es unter II. Zweck der Stiftung, §2 Absatz 1, so:
„Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ‚steuerbegünstigte Zwecke‘ der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Entwicklung und der Erziehung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Es werden vornehmlich Kinder und Jugendliche und Familien aus dem Gebiet der Stadt und der Region Braunschweig betreut, ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses und der Staatsangehörigkeit.“
Gemeinnützige Förderung.
Als gemeinnützige Förderung wird bezeichnet, was die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos unterstützt. Das ist gesetzlich so verankert. Vor diesem Hintergrund fördern wir gute Projekte für junge Menschen – mit Multiplikator-Faktor, mit Zukunft.
Unsere Fördermöglichkeiten sind vielfältig und reichen von Präventions- und Beratungsangeboten über Ferien- und Familienfreizeiten bis hin zu Spieltürmen oder Matschanlagen. So unterstützen wir insbesondere benachteiligte und beeinträchtigte junge Menschen und Familien – und davon haben dann richtig viele ganz viel.

Mildtätige Förderung.
Die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, wird als mildtätige Förderung bezeichnet. Auch das ist gesetzlich festgelegt, nämlich im § 53 der Abgabenordnung.
Hinter so einem Gesetzestext steht bei uns die Praxis: Wir fördern einzelne Menschen, die Unterstützung gut gebrauchen können, und zwar von Reittherapien über Therapiegeräte bis hin zu speziellen Behandlungsmethoden. Unser Fokus liegt hier insbesondere auf schwerbehinderten Kindern. Damit unterstützen wir direkt und persönlich – aber auch indirekt, zum Beispiel die Familien der Kinder.

Die Satzung unserer Stiftung.
Im Vergleich zu unserer ursprünglichen Gründung im Jahr 1245 ist unsere Satzung geradezu brandneu. Die stammt nämlich in ihrer neuesten Version aus dem Jahr 2015 – und sie ist wichtig.
Mit dieser Neufassung sind wir auf den Wandel der Gesellschaft eingegangen, haben uns ein Stück weit neu aufgestellt und die Stiftung Großes Waisenhaus fit für die Zukunft gemacht. Und davon profitieren alle, die wir fördern und unterstützen – heute, morgen und in Zukunft.
Gegründet 1245 – oder:
Wir tun Gutes seit hunderten Jahren.
Unsere Fördermöglichkeiten sind vielfältig und reichen von Präventions- und Beratungsangeboten über Ferien- und Familienfreizeiten bis hin zu Spieltürmen oder Matschanlagen. So unterstützen wir insbesondere benachteiligte und beeinträchtigte junge Menschen und Familien – und davon haben dann richtig viele ganz viel.